AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Moods Photography by Daniel Seger

Stand: 01.01.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Grundlage der bisherigen AGB inhaltlich fortentwickelt, erweitert und vollständig neu konsolidiert.


1. Geltung der Geschäftsbedingungen


1.1 Geltungsbereich

Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an bestehenden oder neu erstellten Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Produktions-, Dienstleistungs-, Miet- und Lizenzverträge zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber, auch wenn bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.


Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft. Alle zuvor veröffentlichten Fassungen verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.


1.2 Fremde AGB

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Fotograf ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.


1.3 Rangfolge der Vertragsgrundlagen

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Hochzeitsverträge, Fotobox-Mietverträge oder sonstige Einzelverträge, haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten ergänzend, soweit Einzelverträge keine abschließenden Regelungen enthalten.


2. Produktionsaufträge


Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.


2.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 %

zu erwarten ist.


2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter

Der Fotograf ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Leistungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist.


2.3 Briefing

Das Briefing des Auftraggebers ist vollständig und verbindlich. Erfolgt kein schriftliches Briefing, gelten Vorbesprechungen, E-Mail-Verkehr, Telefonnotizen und Gedächtnisprotokolle des Fotografen als verbindliche Grundlage.


2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Dem Fotografen steht ein künstlerischer Gestaltungsspielraum zu. Reklamationen aus ästhetischen oder geschmacklichen Gründen sind ausgeschlossen. Änderungswünsche sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


2.5 Mängelrügen und Abnahme

Bei Anwesenheit des Auftraggebers sind Mängel unverzüglich vor Ort zu rügen. Unterbleibt dies, gelten die Aufnahmen als genehmigt.


Bei Abwesenheit sind Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Aufnahmen gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.


2.6 Erreichbarkeit

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er oder ein Bevollmächtigter während der Produktion jederzeit erreichbar ist.


2.7 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge und Personen rechtzeitig bereitzustellen.


2.8 Einholung von Einwilligungen

Der Auftraggeber holt alle erforderlichen Einwilligungen nach KUG, DSGVO und sonstigen Vorschriften ein und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei.


2.9 Gelieferte Gegenstände

Verderbliche Waren werden entsorgt. Nicht verderbliche Gegenstände werden auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.


2.10 Bildauswahl

Die Auswahl der Aufnahmen obliegt dem Fotografen. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.


3. Kündigung, Honorar, Nebenkosten


3.1 Kündigung

Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Vertragsregelungen.


3.2 Zeitüberschreitung

Zeitüberschreitungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, führen zu einer entsprechenden Honoraranpassung.


3.3 Zusatzleistungen und Nebenkosten

Zusatzleistungen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.


3.4 Fälligkeit und Vorschüsse

Honorare sind bei Ablieferung fällig. Abschlagszahlungen und Vorschüsse sind zulässig.


3.5 Übergang der Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.


3.6 Elektronische Rechnungsstellung

Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.


4. Nutzungsrechte


4.1 Umfang

Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte. Eigentum wird nicht übertragen. Der Fotograf ist zur Eigenwerbung berechtigt.


4.2 Weitergabe und Bearbeitung

Weitergabe, Bearbeitung oder Umgestaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, ausgenommen einfache technische Retuschen.


4.3 Urheberbenennung

Bei jeder Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen.


5. Bilddaten und digitale Verarbeitung


5.1 Archivierung

Eine Archivierung ist nicht geschuldet. Speicherung in öffentlich zugänglichen Datenbanken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


5.2 Metadaten

EXIF-, IPTC- und XMP-Daten dürfen nicht entfernt oder verändert werden.


6. Haftung und Schadensersatz


6.1 Haftungsumfang

Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Kardinalpflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung.


6.2 Leistungen Dritter

Keine Haftung für Leistungen Dritter.


6.3 Nutzung der Aufnahmen

Keine Haftung für rechtliche Zulässigkeit der Nutzung.


6.4 Verjährung

Ansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


6.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechtsverletzung

200 % des Nutzungshonorars, mindestens 500 EUR pro Bild.


6.6 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung

100 % des Nutzungshonorars, mindestens 200 EUR pro Bild.


7. Recht und Gerichtsstand


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Wohnsitz des Fotografen.